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| 14.02.2009 - 70 cm Richtfunkstrecke |
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Aufbau einer 70 cm Richtfunkstrecke im nöbL Bereich als Ablösung einer bestehenden 2-Draht-Festverbindung zwischen einer ortsfesten Funkbedienstelle und einer ausgelagerten Sende-/ Empfangseinheit.
Durch die Kündigung von bestehenden 2-Draht-Festverbindungen durch die Bundesnetzagentur/Telekommunikation zum 30.09.2009 werden nach Alternativen für die noch bestehenden Verbindungen gesucht. Hierzu zählt der Aufbau einer 70 cm Richtfunkstrecke - Voraussetzung: In dem betreffendem Gebiet (Raute) sind noch freie 70 cm Frequenzen durch die Bundesnetzagentur/Telekommunikation zuteilbar. Unsere Leistungen für unsere Kunden:
Hinweis:
Aktualisiert ( Freitag, den 09. Juli 2010 um 16:25 Uhr )
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